Die Kosten werden grundsätzlich von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Dazu braucht es eine ärztliche Anordnungund somit eine medizinische Indikation. Die ärztliche Anordnung sollte zum Erstgespräch mitgebracht werden.
Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, worin du Unterstützung brauchst und ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können. Für den gemeinsame Arbeit ist es wichtig, dass dir meine Arbeitsweise entspricht und du dich verstanden und aufgehoben fühlst.
Wenn keine medizinische Indikation vorliegt, jedoch das Bedürfnis nach einer psychologischen Beratung im Sinne eines Coachings vorhanden ist, können die Kosten nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden (Kosten 150Fr. / Stunde).
Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin kann ich weder Arztzeugnisse ausstellen noch medikamentös behandeln.